KV Praxis Quailtätsmanagement

Qualitätsmanagement in unserer Praxis

Die Praxis hat im Januar 2004 ein Qualitätsmanagement nach den Kriterien des ÄQM eingeführt und eine Zertifizierung nach KPQM 2006 eingeleitet und durchgeführt. Seit 14 Jahren leben wir unser Qualitätsmanagement.

Alle 3 Jahre erfolgt eine Rezertifizierung, zuletzt am 27.04.2018, bei der besonders die praxisbezogene Umsetzung der QM-Vorgaben und die weit über die Normanforderungen erfüllten Prozesse hervorgehoben wurden.

 

Unsere Qualitätspolitik umfasst im Wesentlichen folgende Grundsätze:

  • Qualitätsmanagement ist in unserer Praxis fester Bestandteil der Praxisführung und wird im Betrieb von allen Beteiligten gelebt.
  • Die Handlungsabläufe in unserer Praxis sind nach Qualitätskriterien des Ärztlichen Qualitätsmanagement (ÄQM) erstellt und werden kontinuierlich optimiert.
  • Die von der Praxisleitung entwickelten Ziele werden unter Einbeziehung der Mitarbeiter in die Entscheidungsprozesse optimiert und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses den sich ändernden Gegebenheiten angepasst.
  • Die Unternehmensziele sind klar definiert, durch Darstellung mittels Methoden des Qualitätsmanagement den Mitarbeitern bekannt, für sie nachvollziehbar und durch die Beteiligten messbar.
  • In regelmäßigen Teambesprechungen werden nach den Prinzipien Plan-Do-Check-Act die Abläufe in der Praxis erörtert, diskutiert und angepasst.
  • Die Mitarbeiter der Praxis sind als wichtigste und teuerste Ressource des Betriebes in die Entscheidungsprozesse partnerschaftlich einbezogen und zu Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit unter Berücksichtigung der Interessen des gesamten Betriebes und der beteiligten Menschen angehalten.
  • Die Organisation der Praxis ist patientenorientiert ausgerichtet
  • In der Praxis werden die Qualitätskriterien des Ärztlichen Qualitätsmanagement (ÄQM) angewandt, um sicherzustellen, dass

- die Patientenversorgung verbessert wird.

- mit den Ressourcen schonend umgegangen wird.

- die Effizienz gesteigert wird.

- den Belangen der Vertragspartner genüge getan wird.

- die Organisation sich gerichtsfest darstellen lässt.

  • Meine medizinischen Mitarbeiter und ich nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnamen teil und sind im Bereich des ÄQM geschult.
  • Die für unsere Praxis relevanten Gesetze und Vorschriften sind für alle Praxismitarbeiter bindend.
  • Den Mitarbeitern werden ihre beruflichen Entwicklungspotentiale aufgezeigt und entsprechende Förderungen durchgeführt.
 
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